Verhaltenskodex
Wir melden alle Vorfälle, bei denen nach Treu und Glauben ein begründeter Verdacht auf ein Fehlverhalten oder ein Verstoss gegen Rechtsvorschriften oder Unternehmensrichtlinien vorliegt. Vergeltungsmassnahmen gegen Mitarbeitende, die in gutem Glauben Meldung erstattet haben, sind untersagt.
Wir führen präzise und vollständige Geschäftsaufzeichnungen.
Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb und halten die geltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen ein.
Wir vermeiden Konflikte zwischen unternehmensunabhängigen Interessen und den Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen. Geschäfte, die unter diesem Paragraf zusammengefasst sind, sind in jeder Gruppengesellschaft zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss auf Verlangen verfügbar sein.
Wir verfolgen eine faire und diskriminierungsfreie Anstellungspraxis und gewährleisten in Übereinstimmung mit geltendem Recht insbesondere auch die Chancengleichheit.
Condecta verbietet die Zahlung von Bestechungsgeldern oder die Gewährung von sonstigen persönlichen Vorteilen, die geeignet sind, Geschäftsabläufe zu beeinflussen, unabhängig davon, ob die Empfänger öffentliche Amtsträger oder Mitarbeitende eines privaten Kunden sind.
Condecta verbietet ihren Mitarbeitenden die Annahme solcher Zahlungen oder Vorteile. Ausgenommen sind die Gewährung und die Annahme sozial üblicher Geschenke oder Vorteile. Spezialfälle bedürfen der ausdrücklichen Prüfung und Genehmigung durch alle beteiligten Stellen und sind vollständig zu dokumentieren.
Condecta fordert von ihren Zulieferern die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze.
Condecta hält sich vollumfänglich an die Vorgaben der internationalen Handelsvorschriften.
Condecta stellt sicher, dass Betrug, Unterschlagung und Diebstahl im Zusammenhang mit Condecta umgehend gemeldet und untersucht werden. Gegen involvierte Mitarbeitende wird gegebenenfalls die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet und sie werden vom Arbeitsplatz entfernt. Dabei ist ein versuchter Betrug oder Diebstahl gleich zu handhaben wie ein erfolgreicher Betrug oder Diebstahl.
Es ist Mitarbeitenden untersagt, mit Aktien, Derivaten oder sonstigen Wertpapieren von Condecta oder anderen Gesellschaften zu handeln, wenn ein solches Börsengeschäft durch Ausnutzen von Insiderinformationen beeinflusst wird. Des Weiteren ist es verboten, Insiderwissen an Dritte weiterzugeben, bevor diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Verstoss gegendiese Grundsätze wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Wir achten darauf, dass der Arbeitsplatz sicher und frei von Gesundheitsrisiken ist, indem alle Mitarbeitende die Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen befolgen. Unfälle und Zwischenfälle müssen gemeldet werden. Dasselbe gilt für risikobehaftete Werkzeuge und Arbeitsverfahren.
Mitarbeitende achten darauf, dass sie vertrauliche Informationen und Daten zum Unternehmen nicht an Dritte weitergeben, weder innerhalb noch ausserhalb von Condecta.
Das Einhalten der Vorschriften liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeitenden.
Dieser Verhaltenskodex tritt per 01. Januar 2018 in Kraft.